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Termin Lehrgang - Waffen - Sachkunde - Nachweis


Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenkameraden!


Der Nachweis der Sachkunde für Sportschützen umfasst nach dem Waffengesetz insbesondere ausreichende Kenntnisse


  • über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,

  • auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,

  • über die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schiessen mit Schusswaffen.



Die Gauverwaltung hat in ihrer Sitzung vom 07.01.1988 beschlossen, Waffen-Sachkunde-Lehrgänge durchzuführen und im Benehmen mit den Behörden die Prüfungen abzunehmen.


Die Lehrgänge entsprechen dem erforderlichen waffenrechtlichen Umfang und erstrecken sich über drei Ausbildungsabschnitte (17 Vollstunden), in denen die geforderten Inhalte der Sachkunde vermittelt werden. Die Schulung und Prüfung (theoretisch und praktisch) findet an den untenstehenden Terminen statt. Lehrgangsort ist das Schützenheim der SSG Schönberg e.V. Bühlstr. 52,  91207 Lauf. (Tel, 09123/ 1 2 400). Die Lehrgangsgebühr für BSSB-Mitglieder beträgt 100,- €, ansonsten 150,- € (incl. Schulungsmaterial, Waffennutzung und Munition).


Die Mindestteilnehmerzahl wurde auf 8 Schützen/innen und die max. Teilnehmerzahl auf 15 Schützen/innen festgelegt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Bei zusätzlichem Bedarf können auch weitere Lehrgänge, nach Absprache mit dem Waffensachkundereferenten, angeboten werden.  Der Lehrgangsteilnehmer muss das 18.Lebensjahr vollendet haben.


Die Anmeldung hat schriftlich, auf dem vorbereiteten Formular, an den Waffensachkundereferenten Franz Horak, zu erfolgen und ist vom 1. Schützenmeister oder seines Vertreters des Vereins zu unterschreiben.


Mit Eingang der Anmeldung (postalisch oder mit E-Mail) beim Referenten, wird die Anmeldung rechtsverbindlich und die Lehrgangsgebühr in Höhe von 100,- € bzw. 150,- € fällig.


Alle Teilnehmer der Waffensachkundelehrgänge können innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung diese widerrufen (per E‐Mail oder Brief). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird die komplette Lehrgangsgebühr fällig.


Eine erfolgreiche Durchführung der Lehrgänge erfordert die Unterstützung aller Schützenvereine des Schützengaues Pegnitzgrund. 


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Mit freundlichem Schützengruß

gez. Franz Horak

Referent Waffensachkunde

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